ZUGMASCHINE
Klassen: L und T

Klasse L
Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 40km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Beim Mitführen von Anhängern darf nicht schneller als 25km/h gefahren werden. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen und Flurförderzeuge (Gabelstapler) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger. Mindestalter: 16 Jahre, Vorbesitz anderer Klasse nicht erforderlich, beinhaltet keine andere Klasse.
Es ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben
Fahrlehrer: Alex
Klasse T
Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 40km/h bis max. 60km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermaschinen jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 40km/h. Alle Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden. Mindestalter: 16 Jahre für bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 40km/h, 18 Jahre für bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 60km/h, Vorbesitz anderer Klasse nicht erforderlich, beinhaltet Kl. AM, L
Diese Klasse umfasst nur eine Grundausbildung ohne Sonderfahrten.
Fahrlehrer Alex