Fahrschule A.T.

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Fahrschule A.T.



PKW

Klassen: B, B197, BE, und B96

PKW
Klasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist. Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17").



Klasse B197 (neue Automatikregelung)

Im Rahmen der Klasse B-Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug werden mindestens 10 Fahrstunden und eine mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltfahrzeug absolviert, bei dem die Fahrschule die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Beherrschung eines Schaltfahrzeugs attestieren muss. Nach dem Bestehen der praktischen Prüfung auf einem Automatikfahrzeug wird die Kl. B mit Schlüsselzahl 197 erteilt. Diese berechtigt uneingeschränkt zum Führen von Schalt- und Automatikfahrzeugen.



Klasse BE

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Kl. B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt. Für diese Klasse ist keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.



Klasse B96

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Kl.B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 4250 kg. Die Schulung beinhaltet: 2,5 Std. Theorie, 3,5 Std. praktische Übungen, 1 Std. Fahren im Realverkehr. Eine praktische Prüfung entfällt.