MOTORRAD
Klassen: AM, A1, A2 und A
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mokick) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von max. 45km/h, Verbrennungsmotor: Hubraum max. 50 cm³, Elektromotor: Nenndauerleistung max. 4 kW, Mindestalter: 16 Jahre, Vorbesitz einer anderen Kl. nicht erforderlich, beinhaltet keine anderen Klasse.
Sonderfahrten:
Es sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Fahrlehrer: Alex Thüs
Klasse A1
Krafträder der Kl. A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: max. 0,1kW/kg, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW, Mindestalter: 16 Jahre, kein Vorbesitz eriner anderen Kl. erforderlich, beinhaltet Kl. AM.
Sonderfahrten:
Fahrlehrer: Alex Thüs
Klasse A2
"Mittelschwere Krafträder ( auch mit Beiwagen), mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die Leistung darf nicht von einem Krfatrad mit einer Leistung von über 70kW Motorleistung abgeleitet sein. Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz einer anderen Klasse nicht erforderlich, beinhaltet Kl. A1, AM.
Sonderfahrten:
Ohne Vorbesitz einer andern Klasse oder mit Vorbesitz einer andern Klasse außer A1
Bei Vorbesitz der Klasse A1 weniger als 2 Jahre
Theoretische Unterricht:
Bei Vorbesitz der Klasse A1 mind. 2 Jahre ist kein Pflichtunterricht vorgeschrieb (Stufenaufstieg).
Grundbetrag:
Der Stufenaufstieg aus Klasse A1 nach 2 Jahren: 150€
Fahrlehrer: Alex Thüs
Klasse A
"Schwere" Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15kW, Mindestalter: 24 Jahre, 20 Jahre nach mind. zweijährigem Vorbesitz von Kl. A2, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Kl. A, Vorbesitz einer anderen Kl. nicht erforderlich, beinhaltet Kl. A2, A1, AM.
Sonderfahrten:
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse oder mit Vorbesitz einer anderen Klasse außer A1 oder A2
Mit Vorbesitz der Klasse A1 oder mit Vorbesitz der Klasse A2 weniger als 2 Jahre
Pflichtunterricht:
Bei Vorbesitz der Klasse A2 (mind. 2 Jahre) entfällt die theoretische Prüfung. Es handelt sich hierbei um den Stufenaufstieg.
Fahrlehrer: Alex Thüs