Fahrschule A.T.

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MOFA

Klasse: Mofa

MOFA
Klasse MOFA

Die Prüfbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h berechtigt zum Führen von einspurigen Fahrrädern mit Hilfsmotor, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25km/h beträgt. Mindestalter: 15 Jahre kein Vorbesitz erforderlich. Die Prüfbescheinigung ist kein Führerschein im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts. Mindestumfang Theoretischer Unterricht: 6 Doppelstunden(gesonderter Kurs), Praxis bei Einzelausbildung mind. 90 Minuten, bei Gruppenausbildung mind. 180 Min. pro Gruppe. Gruppe max. 4 Personen für jeweils 2 Teilnehmer 1 Mofa, Gruppenausbildung nicht im öffentlichen Straßenverkehr.

Besonderheiten: Die Bewerber sollen in einem gesonderten Kurs, der für alle Teilnehmer einer Lerngruppe gleichzeitig beginnt und endet, ausgebildet werden. Kommt ein solcher Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl ( weniger als 5) nicht zustande, düefen die Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung ausnahmsweise zusammen mit Bewerbern um die Kl. AM, A1, A2, oder A ausgebildet werden. Auch hier prakt. Ausbildung von mind. 90 Minuten.