LKW
Klassen: C, CE, C1, C1E
Klasse C
"Schwere Lkw" Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz der Klasse B.
Sonderfahrten:
Mindestalter: 21 Jahre
Fahrlehrer: Alex Thüs
Klasse CE
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse, Vorbesitz der Klasse C.
Sonderfahrten:
Mindestalter: 21 Jahre
Fahrlehrer: Alex Thüs
Klasse C1
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg, Mindestalter 18 Jahre, Vorbesitz der Klasse B.
Sonderfahrten:
Mindestalter: 18 Jahre
Fahrlehrer: Alex Thüs
Klasse C1E
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse, zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen, Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Klasse C1, eine theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.
Grundbetrag:
Wenn die Klasse C und CE oder die Klasse C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden, reduziert sich der Grundbetrag für diese Ausbildung auf 350€.
Sonderfahrten:
Mindestalter: 18 Jahre
Fahrlehrer: Alex Thüs